Hauptinhalt

Hinweise

Die Einreichung einer Beschwerde ersetzt keinen Widerspruch und keine Klage vor Gericht. Auch werden durch die Beschwerde keine Fristen gewahrt. Wer also eine Beschwerde einlegen möchte, sollte darüber nachdenken, ob es notwendig ist, auch gerichtliche Maßnahmen parallel zu ergreifen oder Widerspruch bzw. Einspruch gegen die behördliche Entscheidung einzulegen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu in einer Behindertenberatungsstelle beraten lassen.

Keine Beschwerden sind reine Meinungsäußerungen, Mitteilungen von Tatsachen, Belehrungen, Auskunftsersuchen, Vorwürfe, Beschimpfungen oder Lobsagungen.

zurück zum Seitenanfang