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Mitglieder

Der Clearingstelle gehören ein Vertreter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV), ein Vertreter der übrigen Träger der Eingliederungshilfe, zwei Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen nach § 131 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und jeweils ein Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie der Verbände privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen an.

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